Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Konfliktlösung. Unter Anleitung des Mediators, der keinerlei Entscheidungsbefugnis
in dem Verfahren hat, versuchen die Beteiligten, eigenverantworltlich, Lösungen zu finden. Kennzeichnend für den Mediator ist
seine Fähigkeit zur strukturellen Verhandlungsführung, mit der er die Parteien anleitet, meist schnelle und flexible Lösungen zu finden,
von der alle Beteiligten profitieren. Unschätzbarer Vorteil des Verfahrens ist auch, daß die von den Beteiligten selbst erarbeitete
Lösung in der Folge eine weit höhere Akzeptanz gewährleistet, als ein von Dritter Seite gefälltes Urteil.
Mediationsverfahren beruhen auf folgenden Grundprinzipien:
-Freiwilligkeit der Teilnahme für die Parteien
-Vertraulichkeit über sämtliche Inhalte der Gespräche
-Informiertheit über alle für die Entscheidungsfindung wichtigen Tatsachen
-Eigenverantwortlichkeit für Verhandlung und Lösungsfindung
-Unabhängigkeit und Allparteilichkeit des Mediators
-Ergebnisoffenheit für kreative und flexible Lösungen
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts und Mediators gewährleistet neben der Tatsache, daß sich die Verhandlungen und Ergebnisse auf rechtlich
sicherem Boden bewegen vor allem die absolute Verschwiegenheit, die dem Anwalt durch das Berufsrecht geboten ist und auch in einem etwaigen
späteren gerichtlichen Verfahren Bestand hat. Keiner der Beteiligten muß befürchten, daß der andere Beteiligte in einem späteren streitigen
Verfahren den Mediator als Zeugen benennen kann. Dies ist bei nicht anwaltlichen Mediatoren, die keiner gestzlichen Schweigepflicht unterliegen,
durchaus denkbar.
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