Seit 1984 führen die Rechtsanwälte Ludwig Hewera und Martin Stephan die mit zivilrechtlichem Schwerpunkt betriebene Kanzlei in Moers.

Rechtsanwalt Hewera erwarb die Zusatzqualifikation des Fachanwaltes für Steuerrecht und des vereidigten Buchprüfers. Rechtsanwalt Stephan ist seit mehr als 20 Jahren - und damit als erster Rechtsanwalt in Moers überhaupt - berechtigt, die Qualifikation Fachanwalt für Arbeitsrecht zu tragen. Er ist außerdem seit einigen Jahren als Mediator tätig, lange Zeit bevor die Justiz die Bedeutung dieser modernen und nachhaltig erfolgreichen Form der Konfliktlösung entdeckte. Seit mehr als 20 Jahren bearbeitet Rechtsanwalt Stephan mit besonderem Interesse Rechtsangelegenheiten, bei denen es um den Vorwurf ärztlicher Behandlungsfehler geht.

Die Kanzlei versorgt aber auch, über diese speziellen Qualifikationen hinaus, ihre sowohl aus Privatpersonen, als auch mittelständischen Unternehmen bestehende Mandantschaft in allen rechtlichen Fragen.

Die beiden Sozien werden dabei unterstützt durch zwei angestellte Rechtsanwälte.